AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Hochzeitsproduktionen
und Präsentationsprodukte (Foto, Video und Bücher) von FotoWiens
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Foto Wiens durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
II. Produktionsaufträge
1. Der Foto-/Videodesigner wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotodesigner hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen-technischen Mittel.
2. Der Fotodesigner wählt die Bilder bzw. das Videomaterial aus, welches er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
3. Mängelrügen, gleich welcher Art, müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotodesigner eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
4. Der Fotodesigner verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bild-bzw. Videomaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelung schriftlich vereinbart werden.
5. Die für die Vertonung von Fotos und Filmen notwendige Wunschmusik wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Fotodesigner die zur Nutzung dieser Materialien erforderliche Rechte erhält und hat den Fotodesigner von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultiert.
III. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern bzw. dem Videomaterial nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotodesigner berechtigt, die Bilder bzw. das Videomaterial im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden.
2. Bei jeder Bildveröffentlichung (Internet, Printmedien etc.) ist der Bildautor als Urheber zu benennen.
3. Für Auftraggeber, die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Foto- oder Videomaterials gemäß Ziffer III. 1. AGB durch den Fotodesigner ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung des Materials gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von 500,00 Euro auf das jeweilige Grundhonorar.
IV. Haftung
1.Der Foto-Videodesigner haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie deren Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Foto-Videodesigner nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, interne Buchungsfehler, Wetter, Verkehrsstörungen, Fremdeinwirkungen), kein Foto-Videodesigner zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.
4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Foto-Videodesigner zu.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste für Fotografie, Hochzeitsfotografie, Hochzeitsvideo bzw. Bücher. Gemäß § 19 UStG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Foto-Videodesigner nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotodesigner auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3. Nach den §§ 355 – 357 BGB steht dem Kunden ein Widerrufsrecht für den geschlossenen Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Unterschriftsleistung zu. Der Widerruf hat schriftlich und per Einschreiben zu erfolgen und muss keine Begründung erhalten. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber kurz vor dem Hochzeitstermin (4 Wochen und weniger) widerrufen werden, so werden 50% des Honorars berechnet, anderenfalls werden 20% berechnet.
4. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Fahrtkosten, Parkscheine, Übernachtungen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Die 50% des Honorars müssen am Tag der Hochzeit bezahlt werden. Die restlichen 50% müssen bei Übergabe der Fotos bzw. des Videos oder per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten (z.B. Büchern) ist eine Anzahlung von 50% zu entrichten.
6. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotodesigners erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild oder Videomaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
2. Durch die in Ziffer VI. I. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII. Rechtswirksamkeit, Status und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzten, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotodesigners als Gerichtsstand vereinbart.
Diese AGB gelten ab dem 1.01.2013.